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GENERAL TERMS / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BT AutoID GmbH (nachfolgend "BT AutoID" genannt)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der BT AutoID auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der BT AutoID sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen und richten sich ausschließlich an gewerbliche Wiederverkäufer. Der Umfang der von der BT AutoID zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der BT AutoID festgelegt; ergänzend gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BT AutoID.

Bei Bestellungen die auf elektronischem Wege erfolgen, stellt eine Zugangsbestätigung der Bestellung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

3. Preise & Zahlungen

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager Aschaffenburg inklusive Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

Sofern nicht anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, die insbesondere auch durch den Zahlungsverzug des Bestellers indiziert werden, ist die BT AutoID berechtigt - unbeschadet sonstiger Rechte - Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Währungs-Wechselkurse, Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 2 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

 

4. Lieferzeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die BT AutoID berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

5. Lieferverzug

Eine Lieferfrist gilt eingehalten, wenn der Liefergegenstand fristgemäß d.h. unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum Transport gegeben worden ist. Ist Abholung vereinbart, gilt die Bereitstellung der Ware und die Mitteilung der Bereitstellung an den Besteller als Einhaltung der Lieferfrist. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gelten jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, wenn aufgrund von Ereignissen, die die BT AutoID nicht zu vertreten hat, die Lieferung verzögert wird. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Vor- oder Unterlieferanten eintreten.

Ein Verschulden seitens des Vor- oder Unterlieferanten wird der BT AutoID nicht zugerechnet. Wird die Lieferung aus einem von der BT AutoID nicht zu vertretenen Umstand unmöglich, so wird BT AutoID z.B. ein Verschulden des Zulieferers der BT AutoID nicht zugerechnet. In diesen Fällen kann der Besteller keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

6. Gefahrübergang bei Versendung

Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, sobald die Ware zum Transport übergeben worden ist oder zwecks Abholung bereitgestellt und der Besteller hiervon in Kenntnis gesetzt worden ist. Dies gilt unabhängig davon wer die Transportkosten zu tragen hat. Hiervon unberührt sind versicherungsrechtliche Ansprüche

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die BT AUTOID behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die BT AutoID sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die BT AutoID ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange hat der Besteller die BT AutoID unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgen stets Namens und im Auftrag für die BT AutoID. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht der BT AutoID gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt die BT AutoID das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die BT AutoID verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an die BT AutoID ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die BT AutoID nehmt diese Abtretung schon jetzt an.

 

8. Annahmeverzug des Bestellers

Kommt der Besteller mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die BT AutoID berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. BT AutoID kann Schadensersatz in Höhe von mindestens 30% des Netto-Auftragswertes verlangen; bzw. einen nachgewiesenen höheren Schaden

 

9. Rücksendung von Waren an BT AutoID

Eine Rücksendung von Waren bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens BT AutoID. BT AutoID kann sich dazu bereit erklären, neue und unbenutzte Ware in unversehrten Originalverpackungen zurück zu nehmen. Die Rücknahme muss schriftlich durch BT AutoID bestätigt werden. BT AutoID ist ausdrücklich berechtigt, die Gutschrift bzw. Rückzahlung des Kaufpreises um pauschal 15 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch um Euro 25.- zu kürzen. Die Rücksendung jeglicher Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Bei Warenverpackungen, die nicht mehr original verschlossen sind, behält sich die BT AutoID die Berechnung von Zustands-Analysekosten in Höhe von mindestens € 25,- je Verpackungseinheit vor. Sonderanfertigungen, Ersatzteile und Sonderbestellungen aller Art, welche als solche auf dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gekennzeichnet sind, sind von der Rücknahme gegen Gutschrift ausgeschlossen. Für Geräte, welche sich außerhalb der Garantie befinden, bzw. deren Defekt auf einen Bedienerfehler oder Gewalteinwirkung zurückzuführen sind, wird generell eine Überprüfungspauschale in Höhe von 60 EUR, zzgl. Porto und Verpackung berechnet.

 

10. Transportschäden

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.

Die BT AutoID erteilt dem Besteller hierzu die erforderlichen Auskünfte zu dem Transportauftrag und tritt eventuelle Ansprüche gegen Transportunternehmer an den Besteller ab. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Besteller überlassen.

 

11. Gewährleistung

Wir verweisen hier ausdrücklich auf die gesonderten Garantie- und Gewährleistungsbedingungen

 

12. Haftung

Eine Haftung der BT AutoID für Schäden des Bestellers aus jeglichem Rechtsgrund -einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die BT AutoID oder wurde durch die BT AutoID grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Davon unberührt ist die Haftung für Personenschäden. Die BT AutoID haftet nicht für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die BT AutoID haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Besteller deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung der Anwender - hätte verhindern können. Davon unberührt ist die Haftung für Personenschäden.

 

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen behält sich die BT AutoID das Eigentum an den gelieferten Waren sowie das Nutzungsrecht an gelieferter Ware und Software vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die BT AutoID zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Besteller tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die BT AutoID ab. Der Besteller ist berechtigt, über die im Eigentum der BT AutoID stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der BT AutoID rechtzeitig nachkommt, oder die schriftliche Zustimmung der BT AutoID hierfür einholt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software, an denen der BT AutoID Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils der BT AutoID an den verkauften Waren zur Sicherung an die BT AutoID ab. Auf Verlangen der BT AutoID hat der Besteller alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der im Eigentum der BT AutoID stehenden Waren und über die an die BT AutoID abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die BT AutoID berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der BT AutoID stehenden Ware zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die BT AutoID ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und den Veräußerungserlös auf offene Forderungen anzurechnen. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Verwertung des Kaufgegenstandes. Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die BT AutoID berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume während der Bürozeit durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

14. Inhalt von Online-Informationen

Die BT AutoID übernimmt bei Online-Informationen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die BT AutoID, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der BT AutoID kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Diese Informationen werden nicht Bestandteil eines eventuell zustande gekommenen Vertrages. Jederzeitige Änderungen der Online - Informationen bleiben vorbehalten.

 

15. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der BT AutoID liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung der BT AutoID nur in dem Fall ein, in dem die BT AutoID von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. BT AutoID erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat die BT AutoID keinerlei Einfluss. Sie distanziert sich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von BT AutoID eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

16. Datenschutz

Geschäftspartner, Kunden, Besteller und Interessenten der BT AutoID willigen ein, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogene Daten zu verarbeiten, zu speichern und im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes auszuwerten.

17. Rücknahmekonzept gem. ElektroG

Die BT AutoID vertreibt elektronische Geräte der Kat.3 ElektroG gemäß Registrierung bei der Stiftung EAR zur ausschließlichen Endverwendung im B2B Markt. Darauf aufbauend ist folgendes Rücknahmekonzept für Altgeräte (EAG) installiert:

Von Kunden der BT AutoID nicht mehr benutzte oder defekte Altgeräte (EAG) können an die BT AutoID auf eigene Kosten zurückgesandt werden. Zugesandte EAG werden seitens der BT AutoID eingehend technisch geprüft; je nach Ergebnis der Prüfung werden die EAG ausgeschlachtet und/oder als Elektronikschrott über die vorgesehene Erstbehandlungs-anlage der Verwertung zugeführt.

18. Anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der BT AutoID und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der BT AutoID ist der Sitz der Firma BT AutoID. Falls der Besteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist das für den Sitz der BT AutoID örtlich und sachlich ausschließlich zuständige Gericht zur Entscheidung berufen.

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